KÖNIGIN DER ZIERPFLANZEN
Die prachtvolle Magnolienblüte eröffnet jedes Jahr die Frühlingssaison im Kloster. Ihre Blütezeit findet je nach Witterung März bis April statt. Bereits vor 1000 Jahren, war die Pflanze im asiatischen Raum ein wichtiger Teil des Gartens. Die Magnolie mit ihren rund 300 Arten, gilt heute als die Königin der Ziergehölze. Königlich ist auch ihr Standort im Kloster Maulbronn. Eingerahmt von den Flügeln des gotischen Kreuzganges inmitten der Klausur des Klosters, stellt die blühende Magnolie ein beeindruckendes Bild dar.
FRÜHLINGSERWACHEN IM KREUZGARTEN
Jedes Jahr im Frühling entwickelt sich der Magnolienbaum zur Hauptattraktion des Klosters. Für Besucherinnen und Besucher ist das „Blühbarometer“ ein wichtiges Werkzeug: „Es gibt so viele begeisterte Gäste und Foto-Fans, die die Blüte verfolgen. Für sie ist unser Internet-Blühbarometer eine nützliche Hilfe bei der Besuchsplanung“, erklärt die Leiterin der Klosterverwaltung, Alexandra Müller. Das Barometer wird regelmäßig vom Klosterteam aktualisiert. Pflanzenfreunde können so die Blütenentwicklung verfolgen. Die Blüte von Magnolien ist stark abhängig von den Temperaturen. Die Pflanzen passen sich daran an und je nach dem blüht die eine Magnolie früher, die andere später. Die Blütezeit schwankt daher von Ende März bis Anfang Mai. Die Maulbronner Magnolie gehört zu den Frühaufstehern: „Irgendwann im April ist es meist soweit“, weiß Alexandra Müller aus Erfahrung. „Aber der genaue Zeitpunkt ist nicht exakt vorhersehbar: Da muss man schon selber schauen!“
EIN BESUCH LOHNT SICH
Auch außerhalb der Blütezeit des Magnolienbaumes, lohnt sich ein Besuch des Klosters. Das Wahrzeichen des Klosters, der dreischalige Brunnen im Kreuzgang, beginnt mit dem Ausgang des Winters wieder zu sprudeln. Das Zisterzienserkloster gehört seit 1993 zum Welterbe der UNESCO. Die Zisterzienser stammen ursprünglich aus Burgund und auch die Magnolie hat einen französischen Hauch, denn benannt wurde die Pflanze nach einem Franzosen, Pierre Magnol.
SERVICE UND INFORMATIONEN
ÖFFNUNGSZEITEN
Kloster sowie Klosterkasse
Kloster Maulbronn
Bis 31. März:
Di – So, Feiertag 10.00 – 17.00 Uhr
Ab 1. April
Mo – So, Feiertag 9.30 – 17.30 Uhr
Für den Besuch gelten folgende Regeln
Für den Klosterbesuch ist der 3G-Nachweis erforderlich: Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises möglich. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein.
Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren
- Kinder über 5 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren außerhalb der Ferienzeit.
Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske). Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
KONTAKT
Kloster Maulbronn
Klosterhof 5
75433 Maulbronn
Telefon +49(0)70 43.92 66-10
info@kloster-maulbronn.de