Die UNESCO-Welterbekonvention

Logo der UNESCO

Die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation mit Sitz in Paris, hat 1972 das „Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (UNESCO-Welterbekonvention) verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde.

Wichtigste Ziele:
- Erstellen einer Liste der Stätten des Menschheitserbes auf der ganzen Welt
- Sammeln von Informationen über den Zustand der Denkmäler des Welterbes
- Erhaltung der Denkmäler mit Hilfe eines Fördergeld-Fonds
- Schutz vor Zerstörung in Kriegszeiten

Über 180 Staaten haben die Konvention inzwischen unterzeichnet. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste der UNESCO verpflichten sich die betreffenden Staaten zu fortdauernden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Die anderen Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Schutz dieser Stätten des Menschheitserbes beizutragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Maulbronn
 
 
Technische Beratung, Gestaltung, Konzept und Umsetzung: Ralf Gatzki und Friederike Rook